Ingenieurbüro Sondermaschinenbau

 

 Die CE Konformität

CE-Kennzeichnung

Jede Maschine, Gerät oder verkettete Industrieanlage, die im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wird, muss ein CE Zeichen (Konformitätserklärung) haben. Inverkehrbringen heißt, entweder wird die Maschine oder Anlage für einen Kunden gebaut und in Betrieb genommen, oder sie wird im eigenen Betrieb gebaut und in Betrieb genommen. In beiden Fällen ist eine Konformitätsbewertung erforderlich. 

Dabei sind die Mindestanforderungen an die Sicherheit durch Vorschriften für die jeweiligen Produktgruppen festgelegt. 

Der Hersteller ist verpflichtet, diese Vorschriften gemäß der Sicherheit seiner hergestellten Produkte einzuhalten. 

Bei Auslieferung bzw. bei der Inbetriebnahme der Maschine oder Anlage ist der Hersteller ebenso verpflichtet eine Betriebsanleitung, sowie eine Dokumentation mitzuliefern.

Im europäischen Raum schreibt die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) die CE-Kennzeichnung von Maschinen als Vorschrift für das Inverkehrbringen vor. In Österreich liegt die nationale Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010-MSV2010 als nationales Recht vor. 
Damit ergibt sich für den Hersteller von Maschinen und Anlagen eine Vielfalt von komplexen Aufgaben wie z.B. 


• Überprüfung von Normen 
• Erstellen von Risikoanalysen 
• Erstellen von Dokumentationen und Bedienungsanleitungen

 

  • Ablauf der CE Bewertung
  • Begutachtung des Produktes
  • Richtlinien und Normenrecherche
  • Gefahrenanalyse und Risikoermittlung
  • Risikobewertung
  • Schutzmaßnahmen
  • Betriebsanleitung erstellen
  • Konformitätserklärung unterschreiben
  • Interne Nachweisdokumentation
  • CE-Zeichen anbringen

 

Die Leistungen des Ingenieurbüros



Beratung und Consulting
• Durchführung der Risikoanalysen
• Erstellen der Dokumentation
• Erstellung der Bedienungsanleitung

Von der Herstellung bis zur CE


Wir erstellen mit ihrer Zusammenarbeit:

  • Prüfberichte für verkettete Betriebsanlagen
  • Prüfberichte für Einzelprodukte (auch in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Prüfstellen)

 

Umfassende Dokumentation der geprüften Anlage inklusive: 

  • Betriebs- und Wartungsanleitung
  • Schnittstellenbeschreibung
  • ausführliche Dokumentation der Schutzeinrichtungen
  • Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Gefahrenermittlung
  • Risikoanalyse    DIN EN ISO 14121-1
  • Übersetzungen in die Sprache des Inverkehrbringers