VEXAT
Die VEXAT-Verordnung ist für Unternehmen dann verpflichtend, wenn im Unternehmen explosionsfähige Atmosphären entstehen können.
Wir unterstützen sie gerne bei Fragen zum Explosionsschutz für Projekte oder Prozesse in ihrem Unternehmen.
Sollten sie in ihrem Betrieb mit:
Treibstoffen , Alkohohle, brennbare Flüssigkeiten, Holzstäuben, Mehle oder anderen Feinstäuben und Gasen arbeiten, dann können explosionsfähige Atmosphären entstehen.
Wir helfen ihnen bei der Evaluierung der Explosionsschutzmaßnahmen und können ihnen alle Unterlagen und Gutachten für den Nachweis bei den Behörden erstellen.
Arbeitsmittelverordnung AM-VO
Viele Arbeitsmittel im Betrieb unterliegen einer Überprüfung
- vor der ersten Inbetriebnahme AM-VO §7
- wiederkehrende Prüfung AM-VO §8
- nach außergewöhnlichen Ereignissen AM-VO §8
Wir überprüfen:
Kräne , Ladekräne, Stapler, Teleskoplader,
Forstgeräte, Hubtische, Anschlagmittel, Kettenzüge, Flurfördergeräte,
Tore (Sektionaltore, horizontale Tore, Rolltore,..)
Aufstiege (Leitern), Absturzsicherungen,
Heukräne,....
Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO)
Jeder genehmigte Gewerbebetrieb ist dahingehend zu überprüfen, ob dieser dem Genehmigungsbescheid und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entspricht. Diese Prüfung ist im Abstand von fünf Jahren durchzuführen - ohne gesonderte Aufforderung durch die Behörde (Bringschuld des Betriebes).